Firmenbeschreibung

Alle Leistungen die durch uns erbracht werden, werden durch die Kostenträger „Kranken – Pflegekassen und Sozialträger“ übernommen.

Leistungen der Krankenkassen nach § 37 SGB V
Medizinisch relevante Tätigkeiten (Pflege) werden über die Krankenversicherung abgerechnet, die zur Sicherung und Unterstützung der ärztlichen Behandlung (Behandlungspflege) notwendig sind, oder einen Krankenhausaufenthalt verhindern oder verkürzen (Krankenhausersatzpflege).
Hierfür ist eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege nach §37 sozialgesetzbuch V. Voraussetzung. Diese wird Ihnen der behandelnde Arzt ausstellen.

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  • 11. Juni 2026 18:40 Ortszeit

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