Firmenbeschreibung
Als „Behandlungspflege“ werden in der Sozialgesetzgebung Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte erbracht werden.
Blutdruck messen
Blutzucker messen
Puls messen
Gewichtskontrolle
Medikamentengabe
Medikamente stellen
Umgang und Dokumentation von BTM pflichtigen Medikamenten
Gabe von Augensalbe und -tropfen
Reinigung und Einsetzen von künstlichen Augen aus Glas
Medizinische Einreibung
s.c. Inj.
i.m. Inj. (sofern Qualifikation vorliegt)
Anlegen von Kompressionsstrümpfen
Gabe von Ohrentropfen
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